20170129 HeaderWebsiteGisingen V2

Textgroesse

Nach dem Frieden von Rijswijk 1697, in dem der lothringische Herzog sein angestammtes Land, inklusive Gisingen, zurückerhalten hatte, verblieb Saarlouis mit einer halben lothringischen Meile unter französischer Herrschaft. Aus französischer Sicht gehörte zu dieser Saarlouiser Bannmeile auch die Gemarkung Wallerfangen, die hier seit alters her an die Gisinger Gemarkung grenzte. Über den genauen Verlauf der Saarlouiser Bannmeile und damit der französischen Grenze verhandelte man danach noch jahrelang. Um eine weitere Ausdehnung des französischen Gebietes einzudämmen, wurden die Grenzdörfer an der Grenze zu dieser Bannmeile, wie zum Beispiel Gisingen, Kerlingen und Düren von dem lothringischen Herzog gefördert (Neuparzellierung, steuerliche Förderung) sowie andere wie Neuforweiler, Felsberg, St. Barbara, Oberlimberg und Niederlimberg neu gegründet. Erst nach dem Tod Ludwigs XIV und Beendigung des spanischen Erbfolgekrieges konnte der lothringische Herzog Leopold am 30. Juni 1718 in Paris einen für sich günstigen Vertrag aushandeln, in dem die Saarlouiser Bannmeile entsprechend verkleinert, nun offiziell festgelegt und die französische Grenze ins Tal, ins sogenannte „Mookenloch“ verlegt wurde. Ein 1719 errichteter Grenzstein mit lothringischem Kreuz und französischer Königslilie ist heute im Historischen Museum in Wallerfangen zu besichtigen.

Der Grenzverlauf änderte sich erneut 1766 mit dem Tod des letzten lothringischen Herzogs, wodurch auch Lothringen französisch wurde.

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 1 Banngrenze Saarlouis vor und nach 1718

Quelle: Theodor Liebertz: „Wallerfangen und seine Geschichte“

 

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